In für UNTERNEHMER

Die GewStR 2009 als verbindliche Vorgaben an die Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des GewStG und zur Verwaltungsvereinfachung treten an die Stelle der Richtlinien 1998 und gelten vom Erhebungszeitraum 2009 an. Die Verwaltungsvorschrift dient der Anpassung an die sich zwischenzeitlich geänderte Rechtslage und tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Entwurf 3.2.10, BR-Drucks. 52/10