Höherer Mindestlohn, gestiegenes Bürgergeld, das E-Rezept: Zum Jahreswechsel sind in vielen Bereichen gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten. Nachfolgend erhalten Sie einen schnellen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten. Ab Januar 2024 liegt die unterste Lohngrenze bei 12,41 EUR brutto je Stunde. Ein Jahr später steigt sie auf 12,82 EUR.
Minijobber dürfen mehr verdienen
Ab Januar dürfen Minijobber 538 EUR im Monat verdienen. Da der Mindestlohn steigt, hebt der Gesetzgeber auch die Obergrenze für Minijobber an. Dadurch ist sichergestellt, dass Minijobber ihre Arbeitszeit nicht kürzen müssen, sondern dauerhaft bis zu zehn Stunden in der Woche arbeiten können.
Zuschuss für Eingliederung von Arbeitssuchenden verlängert
Wer Arbeitssuchende einstellt, die stärkere Unterstützung benötigen – etwa aufgrund längerer Arbeitslosigkeit, einer Behinderung oder des Alters – kann auch künftig bis zu 36 Monate lang einen Eingliederungszuschuss erhalten. Diese Regelung ist bis Ende 2028 verlängert.
Lieferkettengesetz: Sorgfaltspflichten jetzt auch für kleinere Unternehmen
Unternehmen tragen Verantwortung dafür, dass Menschenrechte in globalen Lieferketten eingehalten werden. So schreibt es das sogenannte Lieferkettengesetz vor. Dazu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne, aber auch der Schutz der Umwelt. Ab 1.1.2024 greift das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten – bislang verpflichtete das Gesetz lediglich Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden.
Bürgergeld steigt deutlich
Wer auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen ist, bekommt ab Januar 2024 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten 563 EUR im Monat. Das sind 61 EUR mehr als bisher.
Der Arbeitsmarkt wird inklusiver
Um mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, sollen Menschen mit Behinderung verstärkt in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Damit dies gelingt, hat sich zum 1.1.2024 die Regelung für Unternehmen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, geändert.
Opfern schneller und besser helfen
Ein neues Sozialgesetzbuch ist in Kraft getreten. In diesem Gesetzbuch XIV wird das Soziale Entschädigungsrecht klar und transparent strukturiert. Damit kann Opfern von Gewalt – auch von Terror und sexuellem Missbrauch – schneller und zielgerichteter geholfen werden.
Elektronisches Rezept (E-Rezept)
Das rosafarbene Papier-Rezept wird durch ein elektronisches abgelöst. Gesetzlich Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig nur noch per E-Rezept. Sie können es mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder durch einen Papierausdruck einlösen.
Erhöhung der Kinderkrankentage
Die Kinderkrankentage (pro Kind und Elternteil) werden für 2024/2025 auf 15 erhöht. Vor der Coronapandemie waren es regulär zehn Tage. Wenn Eltern diese Tage in Anspruch nehmen, bekommen sie dafür Kinderkrankengeld. Es beträgt i. d. R. 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Neuer Grenzwert bei Bisphenol A für Trinkwasser
Damit unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos getrunken werden kann, hat die neue Trinkwasserverordnung einige Grenzwerte verschärft oder neu eingeführt. Ab 12.1.2024 gilt ein Grenzwert für Bisphenol A, weitere neue Grenzwerte werden folgen. Bisphenol A hat eine hormonähnliche Wirkung und steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Die Chemikalie ist unter anderem in Kunstharzen enthalten, die auch zur Sanierung von Trinkwasserleitungen eingesetzt werden.
Pflege: Mehr Leistungen
Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge werden um jeweils 5 % erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 – statt eines Einmalanspruchs – jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage. Auch der Zuschuss, den die Pflegekasse an Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, wird erhöht.
Bessere Bedingungen für Pflegestudierende
Das Pflegestudium soll attraktiver werden: Dazu gehört unter anderem eine Ausbildungsvergütung für Studierende. Zudem ist es einfacher, ausländische Abschlüsse anerkennen zu lassen.
Grundfreibetrag: Mehr Einkommen bleibt steuerfrei
Mit dem Inflationsausgleichsgesetz wird für rund 48 Millionen Bürger die Steuerlast an die Inflation angepasst. Damit werden Mehrbelastungen abgefedert. So wird der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer ab 2024 um weitere 696 EUR auf 11.604 EUR angehoben. Ein höherer Grundfreibetrag führt bei Arbeitnehmern grundsätzlich auch zu einer geringeren Lohnsteuer. Auch der Kinderfreibetrag steigt – auf 6.612 EUR.
Wichtiger Impuls für neues Wachstum
Mehr privates Kapital für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung – das soll das Zukunftsfinanzierungsgesetz möglich machen. Start-ups und Wachstumsunternehmen können einfacher an die Börse gehen und haben besseren Zugang zu Eigenkapital: Die Summe des Mindestmarktkapitals für einen Börsengang wird von 1,24 Millionen EUR auf eine Million EUR gesenkt – um auch kleineren Unternehmen den Weg an den Kapitalmarkt zu öffnen.
Mehr Steuerfairness – Globale Mindestbesteuerung beschlossen
Weltweit hatten sich mehr als 130 Staaten unter dem Dach von OECD und G20 darauf verständigt, eine globale Mindestbesteuerung einzuführen. In der EU wird die Mindestbesteuerung durch eine EU-Richtlinie sichergestellt, in Deutschland durch ein Gesetz.
Reform der Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und Polizei
Nachrichtendienste dürfen Informationen an die Polizei nur noch dann übermitteln, wenn Leib, Leben und Freiheit einer Person sowie die Sicherheit des Staates bedroht sind. Außerdem sollen BND und Verfassungsschutz besser vor Spionage geschützt werden.
Mehr Geld – weniger Bürokratie für Betreuung
Selbstständige Berufsbetreuer sowie Betreuungsvereine erhalten eine Sonderzahlung. Damit werden inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastungen abgefedert.
Einwegpfand erweitert auf Milch & Co.
Ab 2024 wird die geltende Einwegpfandpflicht auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ausgeweitet. Das sieht die jüngste Novelle des Verpackungsgesetzes vor. Für diese Produkte wird dann ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben.