Anteile an einer Genossenschaft können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Landwirts sein, wenn …
BFH 23.9.09, IV R 14/07
… er Geschäftsbeziehungen zu diesem Unternehmen unterhält.
Bei einem regional tätigen Elektrizitätswerk besteht ein Förderzusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb, wenn die Anteile eine wertbeständige, weitgehend risikofreie Kapitalanlage mit tendenziell überdurchschnittlichen Gewinnaussichten sind, welche die betriebliche Liquidität nicht in großem Umfang binden.
Das gilt, wenn eine solche Beteiligung wegen der damit verbundenen Kontakte und Einblicke von betrieblichem Interesse oder es Zweck der Genossenschaft ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder zu fördern.