Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Wirtschaftsgut. Die Veräußerung von Anlagegüter ist in der Regel umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig, wenn kein Steuerbefreiungstatbestand vorliegt.
Ein Unternehmer (Soll-Versteuerer) kauft Büroeinrichtung für brutto 5.950,00 €. Er leistet am 01.06. eine Anzahlung i.H.v. 3.570,00 €. Lieferung und Rechnungsstellung für den Gesamtbetrag ist der 01.07. des gleichen Jahres. Am 01.08. wird der Restbetrag i.H.v. 2.380,00 € überwiesen.
# Anzahlung
# Rechnung
# Auflösung der Anzahlung
# Zahlung des Restbetrages
zu 1. Anzahlung
SKR 03 1518/ 1200
SKR 04 1186 / 1800
geleistete Anzahlungen 19 % VSt / Bank
zu 2. Rechnung
SKR 03 90 0410 / 70000
SKR 04 90 0690 / 70000
Geschäftsausstattung 19 % VSt / Kreditor
zu 3. Auflösung der Anzahlung
SKR 03 1518 / 70000
SKR 04 1186 / 70000
geleistete Anzahlungen 19 % VSt / Kreditor
zu 4. Zahlung des Restbetrages
SKR 03 70000 / 1200
SKR 04 70000 / 1800
Kreditor / Bank