Dem BFH liegt eine Revision zu der Frage vor, ob die Bearbeitungsgebühr für die Gewährung von öffentlich geförderten Krediten über die Darlehenszeit abzugrenzen ist, was das FG Köln bejaht. Gebilligt hat der BFH, dass bei laufend wiederkehrenden geringfügigen Beträgen auf die Bildung einer RAP verzichtet werden kann und dass für Kfz-Steuer ein RAP zu aktivieren ist, soweit sie auf die Zulassungszeit im folgenden Wirtschaftsjahr entfällt.
BFH 19.5.10, I R 65/09
FG Köln 12.11.09, 13 K 3803/06, Revision unter I R 7/10 Hessisches FG 6.11.08, 9 K 2244/04, Revision unter X R 20/09