Im Laufe des vergangenen Jahres hat der Bund stufenweise die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern übernommen. Seither sind anstelle der Finanzämter die Hauptzollämter und Bundeskassen für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig.
Für einen Übergangszeitraum haben die Finanzämter die Überweisung der Kraftfahrzeugsteuer an die zuvor gültige und gewohnte Bankverbindung der Landesfinanzkassen noch angenommen und an die Bundeskasse weitergeleitet.
Mit dem Übergang der Kraftfahrzeugsteuer gingen auch die Datenbestände der Finanzämter an die Hauptzollämter über.
Die Finanzämter können die Überweisungen, Einzahlungen und Schecks seitdem nicht mehr sicher auf den richtigen Fahrzeughalter zuordnen. Ab dem 1.3.2015 wurden daher die Kraftfahrzeugsteuerzahlungen, die in den Finanzämtern eingehen, an die Kontoinhaber zurücküberwiesen. Eingehende Schecks werden zurückgegeben