In Steuer-Tipps für ALLE

Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens sind Versorgungsbezüge, da sie keine Gegenleistung für Dienstleistungen des Ruhestandsbeamten darstellen, die im gleichen Zeitraum geschuldet und erbracht werden, so ein aktuelles Urteil des BFH. |

Folge der Klassifizierung als Versorgungsbezug

Mit der Klassifizierung der Fahrvergünstigung als Versorgungsbezug – anstatt als geldwerter Vorteil aus früheren Dienstverhältnissen – entfällt die Möglichkeit des Abzugs eines Arbeitnehmerpauschbetrags nach § 9a S. 1 Nr. 1a EStG sowie dem Abzug eines Altersentlastungsbetrags nach § 24a EStG.

Entscheidung

Entscheidend für das Merkmal von Bezügen aus früheren Dienstleistungen wegen Erreichens einer Altersgrenze i. S. d. § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG ist, dass der Steuerpflichtige wegen Erreichens dieser Altersgrenze von der Verpflichtung zu Dienstleistungen entbunden worden ist. Das vom Arbeitgeber geleistete Entgelt stellt damit keine Gegenleistung für Dienstleistungen des Arbeitnehmers dar, die im gleichen Zeitraum geschuldet und erbracht werden.

Fundstelle
BFH 11.3.20, VI R 26/18