In für Ärzte, für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für UNTERNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE

Viele Unternehmen und Behörden müssen sich den neuen Anforderungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellen. Allerdings kommen viele nebenberufliche betriebliche oder behördliche Datenschutzbeauftragte an Kapazitätsgrenzen. Nicht immer ist es möglich, die bisherigen Datenschutzbeauftragten im Rahmen einer Vollzeitstelle für den Datenschutz einzusetzen, wie dies beispielsweise zur Umsetzung der umfangreichen Dokumentationspflichten nach der DSGVO notwendig wäre.

Verwandte Themen:

Obacht bei der Veröffentlichung von Arbeitnehmerdaten unter der neuen DSGVO
EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Allerdings entwickelt sich der zunehmend wahrnehmbare Mangel an Fachkräften für den Datenschutz zu einem echten Engpass bei der Umsetzung der DSGVO. Dies betrifft sowohl interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gesucht werden, als auch externe Berater. Hier ist zu beobachten, dass bei zunehmenden personellen Engpässen auch die Honorare und Preise für externe Beratungen anziehen und vermutlich noch weiter anziehen werden.

Beachten Sie

Unternehmen und Behörden ist daher dringend zu raten, sich mit den Umsetzungsprojekten zu der DSGVO zu beschäftigen und abzuklären, mit welchen personellen und fachlichen Ressourcen die zukünftigen Herausforderungen bewältigt werden sollen. Andernfalls kann die Umsetzung der neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen bereits einfach an den personellen Gegebenheiten scheitern.

von RA Thomas Feil, Hannover