Stipendien sind nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, soweit sie zur Förderung der Forschung oder wissenschaftlicher und künstlerischer Aus- oder Fortbildung gewährt werden.
Ein EXIST-Gründerstipendium dient in erster Linie dazu, Existenzgründungsvorhaben auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Das Gründungsklima an Hochschulen und Forschungseinrichtungen soll verbessert werden. Diese Gründerstipendien bezwecken also gerade nicht, Forschung oder wissenschaftliche Ausbildung zu fördern. Vielmehr sind sie darauf gerichtet, den Übergang von der wissenschaftlichen Ausbildung in den Markt zu ermöglichen.
Eine Anwendung der Steuerfreiheit für EXIST-Gründerstipendium kommt daher nach einer Entscheidung auf Bund-/Länderebene nicht in Betracht.
Bayerisches LfSt 20.5.08, S 2342 – 15 St 32/St 33