In Steuer-Tipps für ALLE

Seit dem 1.1.2010 gilt das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgelt-nachweises (ELENA-Verfahrensgesetz), wodurch die schriftlichen Bescheinigungen für Beschäftigte gegenüber öffentlichen Stellen reduziert werden. Der Arbeitgeber übermittelt jeden Monat einen festgelegten Datensatz an die Zentrale Speicherstelle ZSS, die in verschlüsselter Form gespeichert und bei Einwilligung von Sozialbehörden abgerufen werden können.
Ab 1.1.2012 stellt ELENA das einzige Verfahren zur Übermittlung des Entgeltnachweises dar. Software-Zusatzmodule für die Entgeltabrechnungsprogramme und Ausfüllhilfen erleichtern die Umstellung. Steuerberater können für ihre Mandanten neben den bisherigen Meldungen zur Sozialversicherung nun auch die Erstellung und Übersendung der elektronischen Entgeltnachweise übernehmen. Umfangreiche Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung Bund im Internet unter www.das-elena-verfahren.de.