In Steuer-Tipps für ALLE

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort (20/10931) auf eine Kleine Anfrage (20/10787) der CDU/CSU-Fraktion, dass über Details zur geplanten Abschaffung der Steuerklassen III und V derzeit noch keine Angaben gemacht werden können. Darüber hinaus erklärt sie weiter: „Aussagen über die Aufnahme in ein Gesetzgebungsverfahren, das Inkrafttreten sowie mögliche finanzielle Auswirkungen können aus diesem Grund aktuell nicht gemacht werden.“

Die Bundesregierung erklärt: Das Ehegatten-Splitting an sich werde durch das Faktorverfahren in Steuerklasse IV anstelle der Steuerklassenkombination III/V „nicht berührt“. Sie führt weiter aus: „Im Faktorverfahren wird die Steuerbelastung anders und gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner verteilt.“

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  • Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 235/2024 vom 11.4.24