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Anfragen bei ausländischen Steuerbehörden waren bisher umständlich und langwierig. Oft verliefen sie im Sande, weil sich viele Länder auf das „Bankgeheimnis „:beriefen und keine Auskünfte gaben.

Das ändert sich jetzt

Bereits am 29.10.2014 haben 51 Staaten weltweit (darunter Luxemburg, Liechtenstein, die Kaimaninseln und die Schweiz) beschlossen, zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung zusammenzuarbeiten (OECD-Abkommen).
Dazu haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, Informationen über inländische Finanzkonten von Personen, die im Ausland ansässig sind, an die jeweiligen Ansässigkeitsstaaten dieser Personen weiterzugeben. Dabei geht es sowohl um juristische und natürliche Personen als auch um Personenvereinigungen.

Am 15.07.2015 hat das Bundeskabinett zur Umsetzung des OECD-Abkommens zwei neue Gesetzesentwürfe beschlossen (das Gesetz zur Mehrseitigen Vereinbarung und das Finanzkonteninformations-Austauschgesetz), wonach die deutschen Finanzinstitute – wie auch die der übrigen Vertragsstaaten – ab dem 31.12.2015 den Altbestand ihrer Konten erfassen müssen.
Ab dem 01.01.2016 müssen sie die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden feststellen. Ab September 2017 erfolgt schließlich der automatische Austausch der so gesammelten Daten ausländischer Bankkunden.
Ab 2016 werden die deutschen Finanzinstitute also alle Informationen über die Finanzkonten ausländischer Mitbürger erheben und ab 2017 einmal jährlich automatisch an die Finanzämter der Ansässigkeitsstaaten weitergeben. Diese reichen die verschlüsselten Daten dann an die nationalen Steuerbehörden weiter.
Im Gegenzug bekommt Deutschland die folgenden Daten über Finanzkonten von Deutschen in anderen Staaten übermittelt:
Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdaten und -ort
Kontonummer
Jahressalden der Konten
gutgeschriebene Kapitalerträge einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse

Hinweis

Der erste Datenaustausch im September 2017 wird die Daten des Steuerjahres 2016 enthalten. Daher ist es sehr wichtig, alle Beziehungen zu Finanzinstituten im Ausland jetzt zu klären und nicht erst 2016.
Damit die Vertragsstaaten die Steuerhinterziehung noch effektiver bekämpfen können, muss also das Bankgeheimnis weichen. Durch den automatischen Datenaustausch wird es bald sehr unwahrscheinlich, dass ein nicht angegebenes Konto oder Depot im Ausland unentdeckt bleibt.
Stößt das Finanzamt auf Unstimmigkeiten in der Steuererklärung eines privaten Kapitalanlegers oder Unternehmers, kann es in Zukunft ohne Umstände Nachforschungen über mögliche Auslandskonten des vermeintlichen Steuerhinterziehers anstellen.