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Steuerfreie Handyüberlassung: FG München erkennt kreative Gestaltungsidee an
Neben dem Auto ist mittlerweile auch das Handy des Deutschen liebstes Kind. Nach § 3 Nr. 45 EStG sind zudem – entgegen der Autoüberlassung – die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten [...]