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§ 173 AO – Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüfung
Die Art und Weise, in der der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO. Dies gilt im Fall der EÜR nicht nur für Aufzeichnungen über den [...]