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Kein ermäßigter Tarif für Corona-Soforthilfen
Das FG Münster hat entschieden, das mangels einer Zusammenballung die Corona-Soforthilfen nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 24 Nr. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG unterliegen, und [...]