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Verlängerung der Frist zur Abgabe von Grundsteuer-Änderungsanzeigen
Nach § 228 Abs. 2 BewG müssen Steuerpflichtige Änderungsanzeigen zur Grundsteuer bis spätestens 31.1. des Folgejahrs beim Finanzamt einreichen. Im Rahmen gleich lautender Erlasse der obersten [...]