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Der Bundesrat hat das Steuervereinfachungsgesetz 2011, mit dem u.a. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 80 EUR auf 1.000 EUR erhöht werden soll, vorerst gestoppt. Auf Kritik stieß z.B. die vorgesehene Möglichkeit der gemeinsamen Abgabe der Einkommensteuererklärung für zwei aufeinander folgende Jahre.
Ebenfalls nicht zugestimmt wurde dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, wodurch Aufwendungen für energetische Sanierungen entweder über Abschreibungen (Vermieter) oder durch einen Sonderausgabenabzug (Selbstnutzer) steuerlich gefördert werden sollen.
Nun wird sich wohl der Vermittlungsausschuss mit den Steuerplänen beschäftigen müssen.
Bundesrat vom 8.7.2011, Drs. 360/11(B), Drs. 390/11(B)