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Das EU-Parlament macht das bargeldlose Bezahlen billiger. Der Einsatz von Kreditkarten kostet künftig nur noch Minigebühren. Wer aber profitiert davon?
Mitte März verabschiedete das Europäische Parlament EU-weite Vorschriften zur Deckelung von Kreditkartengebühren. Damit dürfen Banken jetzt nur eine bestimmte Höchstgrenze für den Einsatz ihrer Kreditkarten von Einzel- und Großhändlern verlangen.
Die Neuregelung tritt mit der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft – voraussichtlich noch im Mai.

Die Regelungen im Einzelnen
Die Obergrenze für grenzüberschreitende Debitkartentransaktionen (EC- und Maestro-Karten) wurde auf 0,2 Prozent pro Transaktionswert festgesetzt. Das bedeutet, dass Händler maximal 0,2 Prozent des Rechnungsbetrags an die kartenausgebende Bank abführen müssen.
Auch die Kosten für den Einsatz echter Kreditkarten (z.B. Visa- und Mastercards) wurden gedeckelt. Hier gilt künftig eine Obergrenze von 0,3 Prozent des Umsatzes. Derzeit müssen die Händler den Karten ausgebenden Banken und Sparkassen in Deutschland 1,58 Prozent des Umsatzes für Visa-Karten und 1,73 Prozent für Mastercard-Karten zahlen.
Bei inländischen Debitkarten-Zahlungen sind die Transaktionsgebühren künftig ebenfalls begrenzt. Nach einer Übergangsperiode von fünf Jahren wird die Obergrenze wie bei grenzüberschreitenden Zahlungen bei 0,2 Prozent des Umsatzes liegen. Bei kleineren inländischen Debitkartentransaktionen können die Mitgliedstaaten nach der Übergangsphase auch eine feste Höchstgebühr von 0,05 EUR pro Zahlung erheben.
Niedrigere Gebühren kommen Einzelhändlern und Verbrauchern zugute
Bisher sind Einzelhändler gezwungen, Zahlungen mit Kreditkarte unter den Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters anzunehmen. Die dadurch entstehenden Kosten beziffert die EU-Kommission auf rund 10 Mrd. EUR im Jahr.
Nach den neuen Vorschriften steht es Einzelhändlern frei, nur diejenigen Kreditkarten eines Zahlungssystems zu akzeptieren, für die die Gebührenobergrenzen gelten. In diesem Fall hat der Verbraucher zwar eine kleinere Auswahl an Zahlungsmöglichkeiten, doch beide Seiten – Verbraucher und Einzelhändler – können dadurch Kostenvorteile erzielen. Nach Schätzungen der Kommission könnten die Kosten um etwa 6 Mrd. EUR sinken.

Ausnahmen

Für Kreditkartenfirmen wie American Express oder Diners Club wird die Neuregelung erst in drei Jahren in Kraft treten, weil Zahlungen mit deren Kreditkarten nur von einer Bank abgewickelt werden. Das Gleiche gilt für Firmenkarten. Außerdem gelten die neuen Gebührenobergrenzen nicht für Bargeldabhebungen an Bankautomaten.

Kostenlose Kreditkarten

Transaktionsgebühren sind nur eine Seite der Kostenmedaille. Eine andere Sparmöglichkeit besteht bei den Jahrespauschalen für Kreditkarten. Hier können Sie sparen, indem Sie kostenlose Kreditkarten bevorzugen.
Der Kreditkarten-Vergleich auf „biallo.de“:http://www.biallo.de/ zeigt, dass hier vor allem Direktbanken punkten. Comdirect, DAB Bank, DKB und ING-Diba stellen sowohl Haupt- als auch Partnerkarten kostenfrei zur Verfügung.
Generellen Verzicht üben aber nicht alle Online-Institute: Bei 1822 direkt oder der Netbank sinken die Jahrespauschalen von 25 bzw. 20 EUR erst ab bestimmten Umsatzschwellen.
Eine Bedingung erheben aber fast alle Direktbanken: Sie koppeln ihre Kreditkarten ans bankeigene Girokonto. Doch es geht auch anders. Kreditkarten ohne Jahresgebühr und Kontozwang sind zum Beispiel die Master Card Gold der Advanzia Bank, die Lufthansa Senator Card oder die Targo Bank Visa Card.