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Das Monopol der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ist mit dem Europarecht vereinbar.
Mit diesem EuGH-Urteil ist die Kampagne gegen das Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung, die die Sozialgerichte deutschlandweit rund sieben Jahre lang beschäftigt hat, europarechtlich gescheitert.
Der freie Wettbewerb gilt nur für Unternehmen. Hierzu zählt die Berufsgenossenschaft jedoch nicht. Sie ist dem Grundsatz der Solidarität verpflichtet. Zwar schränkt das deutsche System den freien Wettbewerb ein. Dies ist jedoch durch übergeordnete Interessen des Gemeinwohls gerechtfertigt.
EuGH 5.3.09, C-350/07