Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (BGBl. I 2022, 1743) wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen rückwirkend ab dem 1.10.2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 % reduziert. Diese Maßnahme ist Teil des dritten Entlastungspakets. Während der parlamentarischen Beratungen wurde die Umsatzsteuersenkung auf die Fernwärme ausgeweitet.
In einem aktuellen Schreiben antwortet das BMF auf die wichtigen Mandantenfragen zur Senkung des Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Gas. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zusammengefasst.
Frage 1: Für welche Gaslieferungen wird der Umsatzsteuersatz gesenkt?
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % gilt für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz. Nicht entscheidend ist dabei, wie das Gas erzeugt wird. Erfasst wird also auch Gas aus Biogasanlagen, das über das Erdgasnetz verteilt wird.
Die Lieferung von Gas über andere Vertriebswege (wie z. B. Kartuschen) wird dagegen weiterhin mit dem Regelsteuersatz von 19 % besteuert.
Frage 2: Für welchen Zeitraum wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen gesenkt?
Der Umsatzsteuersatz wird vom 1.10.2022 bis 31.12.2024 gesenkt.
Frage 3: Warum wird die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen nicht vollständig gestrichen?
Das Europäische Recht schreibt bestimmte Mindeststeuersätze vor. Es ist Deutschland daher nicht erlaubt, den Umsatzsteuersatz auf null zu senken.
Frage 4: Was ist bei Abschlagszahlungen zu beachten?
Entscheidend ist grundsätzlich, wann die Ablesung erfolgt. Ob eine Anzahlung erfolgt ist, ist für die Höhe der Umsatzsteuer nicht entscheidend.
fundstellen
* BMF 25.10.22, III C 2 – S 7030/22/10016 :005, 2022/1014041, Deutscher Bundestag, Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen durch das Erdgasnetz, Drucksache 20/3530 vom 20.9.22,