In für UNTERNEHMER

Ein im Inland wohnhafter Kameramann besitzt im Ausland keine feste oder ständige Einrichtung nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn…
FG Saarland 27.8.09, 2 K 1406/07


… er für einige Zeit von ausländischen Fernsehanstalten beschäftigt wird und dabei deren Einrichtungen wie Übertragungswagen, Bürocontainer oder Kameras nutzt.
Daher sind die entsprechenden Einnahmen aus selbstständiger Arbeit im Inland steuerpflichtig.