Bund und Länder haben sich darauf verständigt, auf Lebensmittelspenden an Tafeln oder sonstige Einrichtungen für Bedürftige keine Umsatzsteuer zu erheben. Bei begrenzt haltbaren Lebensmitteln soll der Wert nach Ladenschluss regelmäßig 0 EUR betragen, sodass keine Umsatzsteuer anfällt.
Die Bundesregierung, Mitteilung vom 11.10.2012
Zum Hintergrund
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist maßgebend für die Durchführung des Sozialausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag die Belastungsgrenze von 2 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten, gilt der Versicherte als finanziell überfordert und hat einen Anspruch auf Sozialausgleich.
Hinweis:
Damit müssen Arbeitgeber und Krankenkassen frühestens ab 2014 mit einem Sozialausgleich rechnen.