Bei vielen Einzel-Pflichtverletzungen, die jeweils für sich allein eine Kündigung nicht rechtfertigen können, summiert sich ohne Abmahnung kein Gesamtverstoß von so erheblichem Ausmaß, dass eine Abmahnung entbehrlich werden könnte.
Die Dokumentationsfunktion der Abmahnung hat nach Ansicht des LAG Köln gerade zum Gegenstand, dem Arbeitnehmer zu signalisieren, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Fundstelle
LAG Köln 6.9.18, 6 Sa 64/18