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Dem Großen Senat des BFH lag die Rechtsfrage vor, ob eine Ansparabschreibung nach § 7g EStG 2002 a.F. auch dann vorgenommen werden kann, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim Finanzamt bereits feststeht, dass der Betrieb zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird.
Der große Senat des BFH hat dies verneint.
BFH 14.4.15, GrS 2/12

Begründung

Das Erfordernis, dass „der Steuerpflichtige“ die Investition „voraussichtlich“ bis zum Ende des zweiten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahrs vornehmen wird (§ 7g Abs. 3 Satz 2 EStG 2002 _a.F._), erfordert eine Prognose über das Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen. Begünstigt sind nur objektiv mögliche, also tatsächlich durchführbare, Investitionen.
Wenn die Investition im Zeitpunkt der Rücklagenbildung nicht mehr realisiert werden kann, weil z.B. die Veräußerung des Betriebs ansteht, scheidet eine Ansparabschreibung aus. Es sei denn, die Investition lässt sich ausnahmsweise trotz der Betriebsveräußerung noch durch denselben Steuerpflichtigen realisieren.
Wird ein Betrieb in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft eingebracht und erhält der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft (Sacheinlage), tritt zwar im Fall der Buchwerteinbringung die Kapitalgesellschaft in die steuerliche Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein, insbesondere bezüglich der Bewertung der übernommenen Wirtschaftsgüter, der Absetzungen für Abnutzung und der den steuerlichen Gewinn mindernden Rücklagen.
Gleichwohl handelt es sich auch im Fall der Buchwerteinbringung um ­einen veräußerungsähnlichen Vorgang, sodass eine Investition im Einzelunternehmen nicht mehr wahrscheinlich erscheint.
Der Steuerpflichtige wird das begünstigte Wirtschaftsgut innerhalb des Begünstigungszeitraums voraussichtlich nicht anschaffen, sodass es an einer Tatbestandsvoraussetzung für die Förderung fehlt. In einem solchen Fall ist eine Förderung nach dem Wortlaut des § 7g EStG 2002 _a.F._ nicht möglich, es sei denn, das begünstigte Wirtschaftsgut wird voraussichtlich noch vor der Einbringung angeschafft oder hergestellt.