Die Koalitionsfraktionen einigen sich auf eine Verlängerung der Abgabefrist der Steuererklärung 2020 für Beratene Steuerpflichtige bis Ende Mai 2022. Die hohe Arbeitsbelastung in steuerberatenden Berufen, z. B. durch anstehende Schlussrechnungen oder die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Hilfsmaßnahmen bis Ende des Jahres, macht diesen Aufschub nötig. Bereits Ende letzten Jahres verlängerten die Koalitionspartner im Deutschen Bundestag die Abgabefristen für die Erklärungen 2019.
Auch weitere Fristen werden der Verlängerung der Abgabefrist der Steuererklärung 2020 angepasst. Hierzu gehö:ren etwa die Frist für die Vorabanforderungen, der Beginn des Zinslaufs und der Festsetzung von Verspätungszuschlägen sowie den Zeiträumen für die Einkommensteuervorauszahlungen.
Unberatene Steuerpflichtige erhalten einen Aufschub von 3 Monate um ihre Steuererklärung 2020 einzureichen.
Die Fristverlängerung ist Teil des ATAD-Umsetzungsgesetzes. Die Zustimmung des Bundesrats wird für Ende Juni 2021 erwartet.