Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gibt bekannt, dass die Endabrechnung bis zum 31.12.2021 eingereicht werden muss. Die in einigen Bewilligungsbescheiden genannte Frist bis zum 30.9.2021 ist nicht mehr gültig.
Die Endabrechnung kann ausschließlich digital über das Antragsportal eingereicht werden. Andere Wege (zum Beispiel Einreichung in Papierform oder per Mail) sind nicht möglich. Sobald die Endabrechnung zur Verfügung steht, werden Bezieher der Neustarthilfe per Mail informiert und Ihnen werden ausführliche Informationen und Anleitungen zur Verfügung gestellt.