Im Rahmen der Erbschaftsteuerreform wird die bisherige Sterbetafel des Statistischen Bundesamts 1986/88 durch eine neue „Sterbetafel 2005/2007“:http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/erbschaft__schenkungsteuerrecht/002__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf ersetzt.
Danach wird allgemein von einer längeren Lebenserwartung ausgegangen, sodass sowohl Ansprüche als auch Lasten aus Nutzungen und Leistungen auf Lebenszeit mit einem höheren kapitalisierten Betrag angesetzt werden.
Dabei wird unverändert ein Zinssatz von 5,5 % berücksichtigt. Das BMF hat den Vervielfältiger ab 2009 bekannt gegeben. Die Erhöhung liegt je nach Lebensalter und Geschlecht zwischen 0,5 und 1,5.
„BMF 20.1.09, IV C 2 – S 3104/09/10001“:http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/erbschaft__schenkungsteuerrecht/002__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf