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In einem aktuellen Schreiben erläutert das BMF die ertragsteuerrechtliche Behandlung des Weinbaus in Abgrenzung von der Land- und Forstwirtschaft in Haupt- und Nebenbetrieben. Das Schreiben ist im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

Fundstelle
BMF 19.10.17, IV C 7 – S 2233/17/10002, 2017/0667881

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