Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird nicht dadurch zu einem Gewerbebetrieb, dass er Pferde zukauft, sie während einer nicht nur kurzen Aufenthaltsdauer zu hochwertigen Reitsportpferden ausbildet und dann weiterverkauft. Pferde gehören nämlich unabhängig von Alter und Ausbildungsstand zur Landwirtschaft, solange die Vieheinheiten-Grenze nicht überschritten wird. Die spätere Verwendung durch die Käufer spielt hierbei genauso wenig eine Rolle wie die Frage, inwieweit Reitpferde als landwirtschaftliche Produkte anzusehen sind. Im Urteilsfall führte der An- und Verkauf von 61 Pferden allein in einem Wirtschaftsjahr nicht zu gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG
BFH 17.12.08, IV R 34/06