Wird ein Steuerberater als Insolvenzverwalter mit Unterstützung lediglich eines qualifizierten Mitarbeiters tätig, liegen keine gewerblichen Einkünfte vor. Die Tätigkeit von Konkurs-, Zwangs- oder Insolvenzverwaltern ist vermögensverwaltend nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und erst dann wegen Einbindung weiterer Mitarbeiter in eine gewerbliche Tätigkeit umzuqualifizieren, wenn mehr als ein qualifizierter Mitarbeiter neben dem Kanzleiinhaber mit dieser Aufgabe betreut ist.
FG Düsseldorf 18.11.09, 7 K 3041/07 G, F