Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Schwellenwerte für die Bilanzsumme und die Umsatzerlöse um jeweils 20 % erhöht. Somit kommen mehr Unternehmen als bisher in den Genuss von Erleichterungen, die insbesondere für kleine Kapitalgesellschaften gelten. Denn soweit eine kleine Kapitalgesellschaft vorliegt, entfällt die gesetzliche Jahresabschlussprüfung. Ferner gibt es Erleichterungen bei der Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger. So sind lediglich die Bilanz und der Anhang offenzulegen, hingegen keine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung.
Steuertipp: Die angehobenen Schwellenwerte gelten erstmals für das nach dem 31.12.2007 beginnende Geschäftsjahr, also i.d.R. für den Jahresabschluss zum 31.12.2008. Bei der Beurteilung, ob am 31.12.2008 die Schwellenwerte an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten sind, sind zum 31.12.2007 und zum 31.12.2006 bereits die erhöhten Schwellenwerte zu berücksichtigen.
Obwohl das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) bereits zum 1.11.2008 in Kraft getreten ist, sind zwei Aspekte von besonderer Bedeutung nachträglich hervorzuheben:
Die GmbH-Gründung wird leichter, schneller und es darf eine Ein-EUR-GmbH gegründet werden. Zudem gibt es für Standardgründungen mit höchstens drei Gesellschaftern Musterprotokolle als Anlage zum GmbHG. Bei diesen Erleichterungen ist zu erwägen, statt eines Einzelunternehmens eine GmbH zu gründen oder das bestehende Personenunternehmen in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln. Bei diesen
Überlegungen spielt auch der ab 2008 auf 15 % gesunkene Körperschaftsteuersatz im Vergleich zur individuellen Einkommensteuerprogression eine wichtige Rolle.
Durch die GmbH-Reform wurde das sehr komplexe Eigenkapitalersatzrecht abgeschafft. Nunmehr sind alle – also nicht nur eigenkapitalersetzende – Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz nachrangig. Eine Rückzahlung innerhalb eines Jahres vor Eröffnung des Insolvenz-
verfahrens ist anfechtbar. Die Regelungen gelten hingegen nicht für die nicht geschäftsführenden Gesellschafter, die weniger als 10 % am Stammkapital der GmbH halten (sogenanntes Kleinbeteiligtenprivileg).
Das zum 31.12.2006 verbliebene Körperschaftsteuerguthaben wird gleichmäßig verteilt in zehn unverzinsten Jahresraten ab dem 30.9.2008 ausbezahlt, sofern der Auszahlungsanspruch über 1.000 EUR liegt. Der Anspruch auf das Körperschaftsteuerguthaben ist in 2009 erneut auf den Barwert abzuzinsen. Dies ist bei der Einkommensermittlung zu neutralisieren. Die Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens erfolgt ohne Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags. Die Finanzverwaltung lässt Einsprüche hiergegen aus Zweckmäßigkeitsgründen ruhen.
Weitere Aspekte im Überblick:
Für offenlegungspflichtige Unternehmen läuft Ende 2009 die Veröffentlichungsfrist beim elektronischen Bundesanzeiger für das Geschäftsjahr 2008 ab. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Werden die Jahresabschlüsse im XML -Format angeliefert, kann die Preissenkung bei kleinen und mittelgroßen Gesellschaften ab dem 1.10.2009 genutzt werden. Ferner ist zu beachten, dass die Übergangsfrist, wonach die Unterlagen alternativ auch in Papierform eingereicht werden können, am 31.12.2009 endet.
Grundsätzlich sollten zwischen GmbH und Gesellschaftern getroffene Vereinbarungen erneut auf Fremdüblichkeit und Angemessenheit hin überprüft werden. Die entsprechende Dokumentation mindert das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung. Sollen ab 2010 neue Vereinbarungen getroffen oder bestehende verändert werden, ist dies zeitnah schriftlich zu fixieren. Vertragsinhalte wirken sich steuerlich bei beherrschenden Gesellschaftern nur aus, wenn sie im Voraus getroffen und später tatsächlich so durchgeführt werden. Insbesondere die Gesellschafter-Geschäftsführer-Bezüge sind mit der allgemeinen Gehaltsstruktur sowie der individuellen Gewinnlage abzugleichen.
Für Anteilsübertragungen nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.1.2010 wird die Verlustabzugsregel des § 8c KStG an die Regelungen zur Sanierungsklausel in der Insolvenzordnung angelehnt. Damit die Verlustvorträge genutzt werden können, muss zumindest eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit einer Arbeitsplatzregelung,
das Vorliegen einer bestimmten Lohnsumme in den dem Erwerb folgenden 5 Jahren oder
die Zuführung von erheblichem neuen Kapital innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb.
Steuertipp: Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht die unbeschränkte Fortführung der Sanierungsklausel – über den 31.12.2009 hinaus – vor.
Bei der Rückstellungsberechnung für die Pensionszusage an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, die nach dem 31.12.1952 geboren sind, erhöht sich das Mindest-Pensionsalter stufenweise bis auf 67 Jahre. Dadurch kann sich ein geringerer Rückstellungsbetrag ergeben, der grundsätzlich für das Wirtschaftsjahr 2008 zu berücksichtigen ist. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist es aber nicht zu beanstanden, wenn die geänderten Mindestpensionsalter erstmals in der Bilanz des Wirtschaftsjahres berücksichtigt werden, das nach dem 30.12.2009 endet, also somit grundsätzlich im Jahresabschluss 2009.