Restzahlung im Folgejahr
Ein Unternehmer (Soll-Versteuerer) verkauft Büroeinrichtungen für brutto 1.190,00 €.
Der Kunde leistet am 01.11. eine Anzahlung i.H.v. 119,00 €. Lieferung und Rechnungsstellung für den Gesamtbetrag ist der 01.02. des Folgejahres. Am 01.03. wird der Restbetrag i.H.v. 1.071,00 € überwiesen.
So erfassen Sie:
im laufenden Jahr
1) den Zahlungseingang
2) die Anzahlung
3)die Aktivierung der USt
im Folgejahr
4) die Auflösung der RAP
5) die Rechnung
6) die Auflösung der Anzahlung
7) die Zahlung des Restbetrages
8) die Abschreibung
zu 1. Zahlungseingang
SKR 03 1200 / 1718
SKR 04 1800 / 3272
Bank / erhaltene versteuerte Anzahlung 19 % USt
Zu 2. Anzahlung
SKR 03 1593 / 10000
SKR 04 1495 / 10000
Verrechnungskonto erhaltene Anzahlungen bei Buchung über Debitorenkonto auf Anzahlungen / Debitoren
Zu 3. Aktivierung der USt
SKR 03 1710 / 985
SKR 04 3250 / 1930
erhaltene Anzahlung (Verbindlichkeiten) / als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer
Im Folgejahr
Zu 4. Auflösung der RAP
SKR 03 985 / 1710
SKR 04 1930 / 3250
als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer / erhaltene Anzahlung (Verbindlichkeiten)
Zu 5. Rechnung
SKR 03 10000 / 8400
SKR 04 10000 / 4400
Debitor / Umsatzerlöse 19 % USt
Zu 6. Auflösung
SKR 03 1718 / 1593
SKR 04 3272 / 1495
erhaltene versteuerte Anzahlung 19 % USt / Verrechnungskonto erhaltene Anzahlungen bei Buchung über Debitorenkonto auf Anzahlungen
Zu 7. Zahlung des Restbetrages
SKR 03 1200 / 10000
SKR 04 1800 / 10000
Bank / Debitor
Zu 8. Abschreibung
Aus vereinfachungsgründen haben wir auf Darstellung der Abschreibung verzichtet. Bitte denken Sie daran die Abschreibung für Anlagegüter monatsgenau zu erfassen.