Auf Beschluss des Bundesrates soll der Regierungsentwurf zum Bürgerentlastungsgesetz um weitere Punkte ergänzt werden.
Siehe auch unseren Artikel : „Vorsorgeaufwand ab 2010 stärker absetzbar“:
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung), 3.4.09, BR-Drs. 168/09 (Beschluss)
Bei der Zinsschranke des § 4h EStG soll die Freigrenze aufgrund der Wirtschaftslage für die Jahre 2008 bis 2010 von 1 Mio. EUR auf 3 Mio. EUR angehoben werden. Anschließend ist eine generelle Überprüfung der Norm vorgesehen. _Siehe auch_ : „Zinsschranke klärende Worte vom BMF“:
Rückwirkend ab 2006 sollen private Steuerberatungskosten wieder als Sonderausgaben abzugsfähig sein. Die Rückkehr zur alten Gesetzeslage ist wegen Aufteilungsschwierigkeiten in der Praxis und sich häufenden Einsprüchen vorgesehen. _Siehe auch_ : „Private Steuerberatungskosten sind keine dauernde Last“:
Die Höchstgrenze von 7.680 EUR für Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder und im Rahmen des § 33a EStG soll an den jeweils geltenden Grundfreibetrag angepasst werden. Damit würde die Schwelle für 2009 auf 7.834 EUR und ab 2010 auf 8.004 EUR ansteigen.
Das Einzelantragsverfahren zur Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer nach § 44b EStG und das Sammelantragsverfahren zur nachträglichen Berücksichtigung von NV-Bescheinigungen nach § 45b EStG sollen zugunsten des Erstattungsverfahrens auf Ebene des zum Steuerabzug Verpflichteten entfallen. Dies soll das Bundeszentralamt für Steuern entlasten und dem Bürokratieabbau dienen.
Die durch die Unternehmensteuerreform eingeführte Verlustabzugsregel des § 8c KStG wird ab 2008 bis Ende 2010 an die Sanierungsklausel in der Insolvenzordnung angepasst. Hiernach soll der Untergang von Verlustvorträgen bei einem Besitzerwechsel über den neuen § 8c Abs. 1a KStG ausgeschlossen sein, wenn sanierungswillige Investoren das Unternehmen retten wollen. Da es sich um eine dringende Maßnahme zur Verhinderung von krisenverschärfenden Regelungen handelt, soll sie zunächst nur befristet bis zum 31.12.2010 anzuwenden sein. Ab 2011 soll die Vorschrift dann grundlegend überarbeitet werden.
Riester-Sparverträge sollen in den Förderkatalog für vermögenswirksame Leistungen aufgenommen werden. _Siehe auch_ : „Neuer Anwendungserlass zur Riester-Förderung“: und „Änderungen beim Wohn-Riester“:
Die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage soll von zwei auf vier Jahre erweitert und hierdurch ab 2007 an die allgemeine Frist für die Antragsveranlagung bei Arbeitnehmern angeglichen werden. _Siehe auch_ : „Förderung der Mitarbeiterbeteiligung auf mehreren Wegen“:
Die Frist für die Wahl zwischen altem und neuem Erbschaftsteuerrecht bei Todesfällen in 2007 und 2008 soll über den 30.6.2009 hinaus auf den 31.12.2009 verlängert werden. _Siehe auch_ : „Wenig beachtete Neuregelungen der Erbschaftsteuerreform“: und ErbStG – „Letzte Änderungen am Reformwerk“: sowie „Letzte Maßnahmen vor der Erbschaftssteuerreform“: