Das BMF hat das neue Muster des Umsatzsteuerheftes veröffentlicht.
Das Formular USt 1 G ist dabei ab sofort zu verwenden, die bisherigen Vordrucke können allerdings noch aufgebraucht werden.
Unternehmer ohne gewerbliche Niederlassung oder mit Haustürgeschäften sind hierzu verpflichtet.
Befreit waren bislang gemäß § 68 Abs. 1 UStDV Unternehmer mit einer gewerblichen Niederlassung und ordnungsmäßigen Aufzeichnungen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Durchschnittsbesteuerung und Zeitungshändler. Die Befreiung wird über das Dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz auf Unternehmer erweitert, die zur Buchführung verpflichtet sind oder freiwillig Bücher führen.
BMF 2.2.09, IV B 9 – S 7532/08/10005