Umsatzsteuerbetrug kostet die EU und die nationalen Haushalte jedes Jahr mehrere Milliarden Euro, heißt es in einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission.
In einigen schwerwiegenden Fällen gingen wegen der sich rasch entwickelnden Betrugssysteme in sehr kurzer Zeit enorme Summen verloren.
Als Beispiel führt die EU den Emissionshandel an, in dem zwischen Juni 2008 und Dezember 2009 aufgrund von Umsatzsteuerbetrug schätzungsweise 5 Mrd. € verlorengegangen sind.
Mit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft soll deshalb das Problem bekämpft werden, dass Unternehmen die Umsatzsteuer in Rechnung stellen und dann „verschwinden“, ohne die Steuer an das Finanzamt abzuführen.
Denn dabei besteht die Gefahr, dass der Leistungsempfänger die Vorsteuer, die auf der Rechnung des sogenannten „missing traders“ ausgewiesen wird, vom Fiskus erstattet bekommt, der Fiskus aber den Umsatzsteueranspruch gegenüber dem „missing trader“ nicht mehr durchsetzen kann.
Diese Gefahr entfällt beim Reverse-Charge-Verfahren, denn hier stellt der Leistungserbringer dem Leistungsempfänger, also seinem Kunden, keine Umsatzsteuer in Rechnung. Nicht der Leistungserbringer muss die Umsatzsteuer an den Fiskus abführen, sondern der Kunde, der die Umsatzsteuer mit seiner Vorsteuer verrechnen kann. Damit werden alle Geldströme, die von Betrügern ausgenutzt werden können, vermieden. Denn Umsatzsteuer und Vorsteuer sind in einer Hand, der des Leistungsempfängers, vereint.