Die Einkommens- und Beschäftigungsdaten der Arbeitnehmer sollen künftig in einer neuen, zentralen Datenbank gespeichert werden.
Der Bundestag stimmte deshalb dem Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) zu.
Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgelt-nachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) 21.1.09, BT-Drs. 16/11666
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat 13.2.09, BR-Drs. 53/09
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Arbeitgeber ab dem 1.1.2010 verpflichtet sind, die Entgeltbescheinigungen ihrer Beschäftigten auf elektronischem Wege monatlich an eine zentrale Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung weiterzuleiten. Damit sollen die bisherigen Papierbescheinigungen ersetzt werden. Der Aufbau der Infrastruktur soll im Jahre 2009 abgeschlossen sein.
Informationen zum Einkommen sind Voraussetzung zur Leistungsberechnung in unserem Sozialsystem. Der Arbeitgeber erfährt künftig nicht mehr, wann seine Mitarbeiter oder deren Angehörige Sozialleistungen beantragen wollen. Ab 2012 müssen Arbeitnehmer über ein formalisiertes elektronisches Verfahren ihre persönlichen Verhältnisse nachweisen, wenn sie Sozialleistungen beantragen. Die Behörden oder Gerichte greifen dann auf die Einkommensdaten zu, die der Arbeitgeber zuvor monatlich an eine zentrale Stelle gemeldet hatte. Dort werden sie in verschlüsselter Form gespeichert. Die Entschlüsselung erfolgt nur bei Freigabe durch den einzelnen Bürger.
Im ersten Schritt soll zunächst die Bundesagentur für Arbeit den elektronischen Entgeltnachweis für die Berechnung von Leistungsansprüchen nutzen. Anschließend sollen die Wohngeld- und Elterngeldstellen mit dem Abruf der Bescheinigungsdaten beginnen. Auf Basis der dabei gewonne-nen Erfahrungen soll das Verfahren ab 2015 dann schrittweise auf andere Auskünfte, Bescheinigungen und Nachweise nach dem Sozialrecht aus-geweitet werden.
Das neue ELENA-Verfahren setzt voraus, dass sich der einzelne Beschäftigte mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur als Teilnehmer anmeldet. Die Informationen der Arbeitgeber sollen nur in Richtung der Datenbank und von dort aus nur zu den abrufenden Behörden fließen können. Dabei erhalten die Bürger ein Auskunftsrecht über die Datenspeicherung. Die Angaben werden wieder gelöscht, sobald sie nicht mehr für das einzelne Verfahren verwendet werden können. Als Schlüssel für die Daten dient eine Signatur, die etwa auf Bank- und Gesundheitskarte oder dem digitalen Personalausweis aufgebracht werden kann. Mit der Signaturkarte können sich Bürger künftig auch im Internet ausweisen und unter-schreiben. Der Masterkey zur Ver- und Entschlüsselung wird bei der Bundesnotarkammer hinterlegt.
Steuer-Tipp
Der vom Bundesrat einberufene Vermittlungsausschuss hat sich darauf verständigt, dass das Vorhaben bis 2013 durch Bundes-mittel finanziert wird. Nicht einigen konnten sich Bund und Länder aber darauf, das Wohngeld von dem Verfahren auszunehmen. Daher bleibt ELENA auf Auskünfte über den Arbeitsverdienst beim Wohngeldantrag anwendbar. Damit könnte das Gesetz wie geplant Anfang 2010 in Kraft treten. Die Vorbereitungen sollten bereits im laufenden Jahr begonnen werden. Das gilt insbesondere für Softwarefirmen, die ihre Programme umstellen müssen.