Die Erstattung von Abzugsteuern durch das Bundeszentralamt für Steuern ist nicht zu verzinsen. Denn Festsetzung oder Anmeldung erfolgen hier in der Regel zeitnah. Ferner ist der Gesetzgeber nicht zu einer lückenlosen Verzinsung jeglicher Erstattungsansprüche verpflichtet.
BFH-Beschluss vom 18.9.2007, Az. I R 15/05, DB 2008, 449