Nordrhein-Westfalen will die Grunderwerbsteuer erhöhen. Ab 1.1.2015 soll sie 6,5 Prozent statt wie bisher 5 Prozent betragen, um den Haushalt weiter zu konsolidieren.
Bei einem Kauf entsteht die Grunderwerbsteuer in der Regel mit rechtswirksamem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts, das heißt des Kaufvertrags. Auf den Übergang von Nutzen und Lasten, den Grundbucheintrag und die Kaufpreiszahlung kommt es nicht an.
Praxishinweis?
Wer beabsichtigt, zeitnah eine Immobilie zu erwerben, sollte den Kauf gegebenenfalls noch in 2014 durchführen.
Die unterhaltene Person muss dem Steuerpflichtigen für diese Zwecke die ihr erteilte Identifikationsnummer mitteilen. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Unterhaltsleistende berechtigt, die Identifikationsnummer bei dem für ihn zuständigen Finanzamt zu erfragen.
Diese Neuregelung hat der Gesetzgeber mit dem sogenannten Kroatiengesetz verabschiedet. Sie hat zwar grundsätzlich erst für die Einkommensteuer-Erklärung 2015 Bedeutung. Handlungsbedarf könnte sich jedoch auch schon früher ergeben.
Praxishinweis
Sollen Unterhaltsaufwendungen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2015 als Freibetrag berücksichtigt werden, verlangt die Verwaltung die Identifikationsnummer nämlich bereits im Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2015. Das Formular enthält dafür ein neues Eintragungsfeld. Ein vereinfachter Ermäßigungsantrag 2015 dürfte beim Vorliegen von Unterhaltsaufwendungen ausscheiden.
Darüber hinaus führt die Bundesregierung an, dass der Zinslauf der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen erst nach Ablauf einer 15-monatigen Karenzzeit beginnt und es keine Zinseszinsen gibt. Der effektive Zinssatz liege daher deutlich unter 6 Prozent pro Jahr.
Hinweis
Kürzlich hatte sich auch der Bundesfinanzhof mit dieser Thematik beschäftigt und die Ansicht vertreten, dass der Zinssatz jedenfalls für Zeiträume bis März 2011 verfassungsgemäß sei.