Wir informieren Sie immer aktuell über die anstehenden Steuertermine. Zu diesem Zweck haben wir eigens einen „Erinnerungsservice“: eingerichtet. Einfach E-Mail eingeben und wir erinnern Sie gern persönlich und fristgerecht per E-Mail.
Stichtag Montag, 11.07.2015
(Ablauf der Zahlungsschonfrist: Donnerstag, 14.07.2016)
Monatszahler
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag für Monatszahler Juni 2016
Umsatzsteuer für Monatszahler Juni 2016
Quartalszahler
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag für das II. Quartal 2016
Umsatzsteuer für das II. Quartal 2016
Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer Monatszahlung mit Dauerfristverlängerung Voranmeldung für Mai 2016
Stichtag, Donnerstag 20.07.2016
II. Quartal 2016 MOSS-Verfahren (sog. „Mini-One-Stop-Shop“: (MOSS))
Stichtag Montag, 25.07.2016
SV-Beiträge, Meldung Mini-Job
Stichtag Mitwoch, 27.07.2016
Zusammenfassende Meldung Umsatzsteuer (innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen in EU-Mitgliedstaaten)
Bei Umsätze größer 50.000,00 Euro ZM-Meldung für März 2016
Umsätze kleiner oder gleich 50.000,00 EUR ZM-Meldung für II. Quartal 2016
Mehr über die „Umsatzsteuer-Voranmeldung“:.
Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung Ihrer „Finanz- und Lohnbuchhaltung“: behilflich. Wir bieten Ihnen eine komfortable Lösung, die die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns wesentlich effizienter macht: „Das Digitale Belegbuchen“:
Das erste Datum gibt den gesetzlichen Fälligkeitstermin an, das zweite Datum das Ende der Zahlungs-Schonfrist. Schonfristen gelten nicht für Bar- und Scheckzahler (§ 240 Abs. 3 AO).
Bei verspäteten Steuerzahlungen bis zu 3 Tagen werden keine Zuschläge erhoben (gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen). Schecks müssen spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen!
Bundesweite Feiertage wurden berücksichtigt! Alle Angaben ohne Gewähr!