In Steuertermine, Steuertermine 2016


Wir informieren Sie immer aktuell über die anstehenden Steuertermine. Zu diesem Zweck haben wir eigens einen „Erinnerungsservice“: eingerichtet. Einfach E-Mail eingeben und wir erinnern Sie gern persönlich und fristgerecht per E-Mail.

Stichtag Dienstag, 10.06.2016

(Ablauf der Zahlungsschonfrist: Freitag, 13.06.2015)
Monatszahler
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag für Monatszahler Mai 2016
Umsatzsteuer für Monatszahler Mai 2016
Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer Monatszahlung mit Dauerfristverlängerung Voranmeldung für April 2016
Weitere Steuern:
Einkommensteuer-Vorauszahlung II. Quartal 2016
Körperschaftsteuer-Vorauszahlung II. Quartal 2016

Stichtag Dienstag, 28.06.2016

SV-Beiträge, Meldung Mini-Job

Stichtag Dienstag, 27.06.2016

Zusammenfassende Meldung Umsatzsteuer (innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen in EU-Mitgliedstaaten)
Bei Umsätze größer 50.000,00 Euro ZM-Meldung für Mai 2016
Umsätze kleiner oder gleich 50.000,00 EUR ZM-Meldung für II. Quartal 2016
Mehr über die „Umsatzsteuer-Voranmeldung“:.
Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung Ihrer „Finanz- und Lohnbuchhaltung“: behilflich. Wir bieten Ihnen eine komfortable Lösung, die die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns wesentlich effizienter macht: „Das Digitale Belegbuchen“:
Das erste Datum gibt den gesetzlichen Fälligkeitstermin an, das zweite Datum das Ende der Zahlungs-Schonfrist. Schonfristen gelten nicht für Bar- und Scheckzahler (§ 240 Abs. 3 AO).
Bei verspäteten Steuerzahlungen bis zu 3 Tagen werden keine Zuschläge erhoben (gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen). Schecks müssen spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen!
Bundesweite Feiertage wurden berücksichtigt! Alle Angaben ohne Gewähr!