Ab dem 01. Januar 2009 werden inländische Banken und Sparkassen eine pauschale Steuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf alle Kapitaleinkünfte ihrer Kunden an das Finanzamt abführen (Prinzip der Quellensteuer). Betroffen sind hiervon insbesondere Zinsen, Dividenden, Erträge aus Fonds und Zertifikaten sowie Gewinnen bzw. Wertsteigerungen aus Wertpapieren.
Mit diesem anonymen Steuerabzug ist die Einkommensteuer eines Steuerpflichtigen abgegolten.
Ein kurzer Überblick :
Einheitliche Besteuerung von Erträgen (Zinsen, Dividenden, Investmenterträgen, Zertifikatserträgen usw.), und Gewinnen aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % ab 1.1.2009 (Abgeltungssteuer zzgl. Soli und KiSt.)
Wegfall der sog. „Spekulationsfrist“, d. h. Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften unabhängig von der Haltedauer beim Anleger. Anwendung der Neuregelung nur für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen.
Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens bei Einkünften im Privatvermögen; unveränderte Fortführung der Befreiung von Beteiligungserträgen und Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen bei Körperschaften.
Der Abgeltungssteuer werden die Bruttoerträge, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag (= Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag) reduziert werden, unterweorfen. Ein weitergehender Werbungskostenabzug ist nicht möglich.
Die Steuerfestsetzung erfolgt durch das Finanzamt mit dem Abgeltungssteuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen und für Veräußerungsgewinne, bei denen ein Quellensteuerabzug nicht möglich ist (etwa für im Ausland erzielte Erträge und Veräußerung von GmbH-Anteilen); Die Berücksichtigung von Verlusten wird auf die Einkünfte aus Kapitalanlagen (Erträge und Veräußerungsgeschäfte) begrenzt.
Kapitalanleger können – zu ihrem Vorteil – zur Veranlagung ihrer Einkünfte aus Kapitalanlagen optieren.
Durch die Abgeltungssteuer ist ein Kontenabruf seitens des Finanzamtes grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
Unsere Tipps:
Sicherung der „alten Spekulationsfrist“ (1 Jahr), wenn sie noch in diesem Jahr zuschlagen bei: Aktien,Fonds,verzinsliche Wertpapiere,z.B. Rentenpapiere), Zertifikate
Aktien bevorzugt Wer letztmalig in den Genuss der auslaufenden einjährigen Spekulationsfrist kommen will, hat noch bis Jahresende Zeit, sich Einzelaktien oder Aktienfonds auszusuchen, die für eine längere Bindung geeignet sind.
Klare Trennung Wer in den vergangenen Jahren bereits in Aktien oder einen Fonds gespart hat, sollte sich ernsthaft überlegen, alle Käufe nach dem 31.12.2008 in einem separaten Depot abzuwickeln. Damit llassen sich steuerfreie Kursgewinne aus „Altfällen“ und „Neufälle“, die der Abgeltungssteuer unterliegen, klar und eindeutig abgrenzen.
Verluste aufbauen Die Verrechnung von Verlusten aus der Veräußerung von Aktien, die vor Ende 2008 realisiert wurden, ist bis 2013 möglich. Wer also bis Ende kommenden Jahres solche Verluste aufbaut, kann diesen noch fünf Jahre lang abbauen und seine Steuerlast aus danach aufgelaufenden Kursgewinnen, aber auch Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften mindern.
Optionsrecht für Geringverdiener 25 Prozent Besteuerung – das ist mehr als der persönliche Steuersatz von Geringverdienern bzw. Rentnern. Diese können ihre Kapitaleinkünfte weiterhin mit ihrem, niedrigeren Einkommenssteuersatz verrechnen lassen. Wer unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt, kann sogar eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes bei seiner Bank vorlegen.
Auslandsmieten ohne Beteiligung des Finanzamtes Einige Anlageformen (z.B. offene Immobilienfonds) werden von der Abgeltungssteuer nicht oder nur wenig tangiert. Die Erträge ausländischer Fonds wie Mieteinkünfte oder Veräußerungsgewinne bleiben steuerfrei. Die „alte“ Spekulationsfrist von zehn Jahren für selbst erworbene Immobilien im Inland bleibt erhalten.
Steuerfreiheit für andere Güter Auch bleibt die alte Spekulationsfrist bei „anderen Wirtschaftsgütern“ (Gold, Schmuck, oder Fremdwährungskonten) erhalten. Nach einer Haltedauer von zwölf Monate sind die hieraus erzielzten Gewinne steuerfrei. Diese müssen sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.
Steuerfrei investieren Wer bis Ende 2008 noch investieren will, kann dies auch mit Geldmarkt- und Rentenfonds tun, sofern diese im Hinblick auf die Abgeltungssteuer optimiert sind. Diese versuchen möglichst hohe Kursgewinne bei gleichzeitig geringstmöglichen (steuerpflichtigen) Zinserträgen zu erzielen und sind damit eine konservative Möglichkeit, die alte Regelung in die Zukunft zu retten.