Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld beträgt weiterhin 12 Monate.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die verlängerte Bezugsdauer mittels Verordnung bis Ende 2014 ausgedehnt.
„Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld“ vom 31.10.2013, BGBl I 2013, 3905
Steuerberater Leipzig, Steuerkanzlei Leipzig, Jens Preßler
Die gesetzliche Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld beträgt sechs Monate. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist allerdings unter gewissen Voraussetzungen berechtigt, die Bezugsdauer mittels Rechtsverordnung zu verlängern. Von dieser Möglichkeit hat das Bundesministerium im Dezember 2012 Gebrauch gemacht. Diese Regelung läuft Ende 2013 aus und wurde nun um ein Jahr verlängert.