In Steuer-Tipps für ALLE

Ab dem 1.1.2013 kann der Schwerbehindertenausweis (in Anlehnung an den Personalausweis) als Plastikkarte ausgestellt werden.
Darauf weist die Oberfinanzdirektion Frankfurt hin.
OFD Frankfurt, Verfügung vom 11.3.2013, Az. S 2286 A – 1 – St 221


Den Zeitpunkt der Umstellung vom Papier- auf das Kartenformat legt jedes Bundesland selbst fest, in Hessen etwa zum 1.4.2013. Die Umstellung soll für alle Schwerbehindertenausweise spätestens am 1.1.2015 abgeschlossen sein.
Bisherige Papierausweise bleiben bis zum Gültigkeitsablauf wirksam, sie müssen also nicht zwingend vorher neu ausgestellt werden. Demzufolge können weiterhin alle mit dem Grad der Behinderung zusammenhängenden Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.