Daten für den Monat Februar 2025 |
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Steuertermine Fälligkeit:
Überweisungen (Zahlungsschonfrist):
Scheckzahlungen: Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen! Beiträge Sozialversicherung Fälligkeit Beiträge 2/2025 = 26.2.2025 Verbraucherpreisindex (Veränderung gegenüber Vorjahr)
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