In für UNTERNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE

Die Lieferung von kalter Nahwärme über ein Kaltwärmenetz ist nicht durch die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes im Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 begünstigt.

Es ist die Frage gestellt worden, ob auch die Lieferung von Wärme aus einem Kaltwärmenetz (sog. kalte Nahwärme) temporär dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterfiele.

Kalte Nahwärme ist eine technische Variante eines Wärmenetzes, das mit niedrigen Übertragungstemperaturen nahe der Umgebungstemperatur arbeitet und somit sowohl Wärme als auch Kälte bereitstellen kann. Typischerweise liegen die Übertragungstemperaturen zwischen 10 und 25 °C, was deutlich unter den Temperaturen herkömmlicher Nah- und Fernwärmesysteme liegt. Dies ermöglicht es verschiedenen Verbrauchern, gleichzeitig unabhängig voneinander zu heizen oder zu kühlen.

Anders als in traditionellen Wärmenetzen erfolgt die Warmwassererzeugung und Gebäudeheizung nicht direkt über Wärmetauscher, sondern über Wasser-Wärmepumpen, die ihre Wärmeenergie aus dem Netz beziehen. Kaltwärmenetze nutzen Umweltwärmequellen wie Grundwasser, Erdwärme oder Abwärme aus industriellen Prozessen. Die Kühlung kann entweder direkt über das Kaltwärmenetz oder indirekt über die Wärmepumpen erfolgen.

Die Lieferung von kalter Nahwärme stellt keine Wärmelieferung dar, die durch das Gesetz zur vorübergehenden Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz begünstigt wird.

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  • FinMin Schleswig-Holstein 12.8.24, VI 358-S 7030-324-201762/2024