Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat am 9.8.2024 Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab dem 1.1.2025 veröffentlicht.
Hintergrund
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet. Ab dem 1.1.2025 wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sog. B2B-Umsätze im Inland) zur Pflicht.
Unter anderem geht das BayLfSt auf folgende Punkte ein:
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Allgemeine Erläuterungen zur E-Rechnung (u. a. Darstellung der Unterschiede zur Papierrechnung oder sonstige digitale Formate wie z. B. PDF-Dateien)
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Anerkannte E-Rechnungs-Formate
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Stufenweise Einführung der E-Rechnung
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Wesentliche Neuerungen für Unternehmen
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Voraussetzungen für den Empfang einer E-Rechnung
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Aufbewahrung von E-Rechnungen
Beachten Sie | Zur Informationsseite des BayLfSt gelangen Sie hier: www.iww.de/s11453
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