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Hat die Familienkasse einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente über das beBPo (besondere elektronische Behördenpostfach) eröffnet, kann darüber ein elektronischer Kindergeldantrag auch ohne Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes formwirksam gestellt werden.

Hintergrund

Nach § 67 Satz 1 EStG ist das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse schriftlich zu beantragen. Eine elektronische Antragstellung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle ist zulässig, soweit der Zugang eröffnet wurde.

Sachverhalt

Streitig war, ob ein Kindergeldantrag formwirksam gestellt worden ist.

Nach den Feststellungen des FG übermittelte der Antragsteller sowohl das Schreiben vom 27.12.2021 als auch das Schreiben vom 31.12.2021 an die Familienkasse elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das besondere elektronische Behördenpostfach der Familienkasse. Die Agentur für Arbeit hatte die bei ihr eingegangenen Unterlagen mit E-Mail vom 3.1.2022 an die zuständige Familienkasse weitergeleitet.

Entscheidung

Nach Auffassung des BFH kann auch nach der durch das Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen erfolgten Änderung des § 67 Satz 1 EStG ein formwirksamer Kindergeldantrag über ein beA an ein beBPo der Familienkasse gestellt werden.

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