Nach einem umfangreichen Paket zur Überwindung der Konjunkturschwäche und zur Sicherung von Arbeitsplätzen sollen 15 verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden, von denen fünf aus dem steuerlichen Bereich stammen.
Fraktionsentwurf Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung 13.11.08, BT Drs. 16/10930
# Die mit Wirkung ab dem 1.1.2008 abgeschaffte degressive AfA soll wieder eingeführt werden. Sie gilt zeitlich befristet für zwei Jahre, und zwar für zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.12.2010 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Sie beträgt 25 v.H. und höchstens das Zweieinhalbfache der linearen AfA. Die degressive AfA kann allerdings nur bei Nettopreisen über 1.000 EUR genutzt werden, weil anderenfalls zwingend die Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter anzuwenden sind. Hiernach dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 EUR nicht übersteigen. Falls die Kosten mehr als 150 EUR bis 1.000 EUR betragen, ist ein Sammelpool zu bilden.
# Zusätzlich zur linearen oder degressiven Abschreibung sollen kleinere und mittlere Unternehmen bei Erwerben zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.12.2010 auch die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG in Höhe von 20 v.H. nutzen können. Die dafür relevanten Größenmerkmale werden nach dem Gesetzentwurf befristet für zwei Jahre angehoben: Der Schwellenwert beim Betriebsvermögen erhöht sich von 235.000 auf 335.000 EUR, beim Wirtschaftswert in der Land- und Forstwirtschaft von 125.000 auf 175.000 EUR und beim Gewinn aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung von 100.000 auf 200.000 EUR. Maßgebend sind dabei die Grenzen zum Schluss des Wirtschaftsjahres vor der entsprecheden Anschaffung oder Herstellung.
# Aufgrund der Anhebung der drei Größenmerkmale für die Sonderabschreibung kommt auch die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags in den Jahren 2009 und 2010 häufiger in Betracht. Maßgebend sind hier die Betriebsgrößengrenzen am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird. Der Abzugsbetrag kann in 2009 auch dann unter den verbesserten Bedingungen gebildet werden, wenn die Investition erst für 2011 geplant ist, obwohl dann wieder die reduzierten Schwellenwerte gelten sollen.
# Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sollen ab 2009 mit 20 v.H. und bis zu 1.200 statt bislang 600 EUR von der tariflichen Einkommensteuer nach § 35a EStG abziehbar sein. Die verdoppelte Höchstgrenze gilt allerdings nur für nach 2008 erbrachte Leistungen, ist aber zeitlich nicht befristet. Bereits über das Familienleistungsgesetz sind Aufwendungen für haushaltsnahe Dienst- sowie Pflege- und Betreuungsleistungen ab 2009 steuerlich bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 EUR abziehbar. Dabei werden die beiden Pflegepauschbeträge des § 33a Abs. 3 EStG einbezogen.
# Neue Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 5.11.2008 und 30.6.2009 sollen für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit werden. Für Fahrzeuge mit Euro-5- und Euro-6-Norm verlängert sich die maximale Steuerbe-freiung auf zwei Jahre. Sie endet in jedem Fall am 31.12.2010. Sofern ein solcher Pkw also erst im Laufe des Jahres 2009 angeschafft wird, entfällt die Steuerbefreiung für einige Monate. Fahrzeughaltern, die be-reits vor dem 5.11.2008 einen besonders schadstoffarmen Pkw fahren, soll die Steuervergünstigung ebenfalls für ein Jahr ab Neujahr 2009 gewährt werden.