In für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für UNTERNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE

Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe wird im nächsten Jahr um 0,2 Prozent erhöht und beträgt dann 4,1 Prozent.
Zum Hintergrund:
Grundsätzlich sind alle Unternehmen abgabepflichtig, die regelmäßig von Künstlern oder Publizisten erbrachte Werke oder Leistungen für das eigene Unternehmen nutzen, um im Zusammenhang mit dieser Nutzung (mittelbar oder unmittelbar) Einnahmen zu erzielen.
Künstlersozialabgabe-Verordnung 2013 vom 29.8.2012, BGBl I 2012, 1865