Unter Steuerberatern wird aktuell heiß diskutiert, inwiefern die Installation einer Photovoltaikanlage zu einer Steuerermäßigung nach § 35c EStG führen kann.
Grundsätzlich fällt die Installation einer Photovoltaikanlage nicht in den Förderbereich der Energetischen Sanierung. Doch die Einbeziehung der Photovoltaikanlage in die Begünstigung des § 35c EStG könnte gelingen, wenn die Photovoltaikanlage den Strom für eine installierte Wärmepumpe erzeugen soll. Denn eine unterstützende Stromquelle könnte als Teil einer energetischen Sanierung qualifiziert werden. Zu dieser interessanten Theorie kam Professor Dr. Alois Nacke, Richter am BFH, in einem Aufsatz für die Fachzeitschrift „Neue Wirtschaftsbriefe“.
Zwei Anmerkungen zu dieser bemerkenswerten Theorie:
-
Leider hat sich das Bundesfinanzministerium zu dieser Theorie nicht geäußert und
-
eine Steuerermäßigung wäre nur dann möglich, wenn das ausführende Fachunternehmen die Installation der Photovoltaikanlage als energetische Sanierungsmaßnahme bescheinigt. Dies ist in der Praxis häufig ein Hindernis, weil die ausführenden Handwerker häufig über keine ausreichenden Kenntnisse verfügen. Die zuständige Innung oder IHK sollte diesen aber Hilfestellungen geben können.